Deutsch: Was ist ARN?

Allmänna Reklamationsnämnden (ARN) – Das Öffentliche Reklamationsamt.

Was ist ARN?

Das Öffentliche Reklamationsamt (ARN) ist eine staatliche Behörde, die ungefähr wie ein Gericht funktioniert. Die Hauptaufgabe der Behörde ist die unparteiische Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern. Anträge an die Behörde sind schriftlich zu stellen. Wir bearbeiten nur Angelegenheiten, für die schwedisches Recht anwendbar ist. Der Antrag muss in schwedischer Sprache verfasst sein.

Das Amt gibt Empfehlungen für die Lösung von Verbraucherstreitigkeiten, beispielsweise kann die Behörde einem Unternehmer empfehlen, bei einem Sachmangel Nacherfüllung zu leisten. Die Empfehlungen des Amtes sind nicht bindend, aber die meisten Unternehmen richten sich danach.

Das Amt erteilt keine Auskunft zu einzelnen Rechtsfragen. Für Beratung zum Verbraucherrecht sind die kommunalen Verbraucherberater zuständig.

Anträge sind schriftlich zu stellen. Das Amt nimmt nur Anträge und Schreiben in schwedischer Sprache entgegen.

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel sechs Monate. Gebühren werden nicht erhoben.

Die Abteilungen des Öffentliche Reklamationsamtes

Die Behörde ist in elf Abteilungen unterteilt. Die Abteilungen haben folgende Bezeichnungen und Zuständigkeitsbereiche:   

Allgemein

Zuständig für sonstige Streitigkeiten, die keiner anderen Abteilung zugeordnet werden können.

Bank

Dienstleistungen von Banken, Finanzdienstleistern, Börsenmaklern.

Wohnung

Waren und Dienstleistungen, die den Wohnsektor betreffen.

Boot

Segel- und Motorboote sowie Zubehör.

Elektrik

Haushaltmaschinen und Unterhaltungselektronik.

Versicherung

Versicherungen.

Motor

Neu- und Gebrauchtwagen, Motorräder, Reifen usw.

Reise

Reisen, Vermietung von Ferienwohnungen usw.

Schuhe

Schuhe und Stiefel.

Textilien und Möbel

Kleidung, Haushaltstextilien, Möbel.

Wäsche

Wäschereidienstleistungen.

Fristen

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag bei ARN innerhalb eines Jahres, nachdem Sie die erste Reklamation an das Unternehmen gerichtet haben, eingegangen sein muss.  Wenn der Unternehmer nicht auf die Reklamation des Verbrauchers geantwortet hat, wird dies als Ablehnung der Ansprüche interpretiert. Darüber hinaus muss der Streitwert einen gewissen Betrag überschreiten.

Wertgrenzen

Damit ein Antrag behandelt wird, muss der Streitwert eine gewisse Wertgrenze überschreiten.

Folgende Wertgrenzen gelten für die einzelnen Abteilungen:

  • 500 SEK: für Streitigkeiten der Abteilungen Elektronik, Schuhe, Textilien (Kleider, Haushaltstextilien) und Allgemein. Dieselbe Wertgrenze gilt für Streitigkeiten, die nach einer Reihe von EU-Verordnungen die Rechte von Fluggästen, Bahn-, Schiffs- und Busreisenden betreffen.
  • 1000 SEK: für Streitigkeiten der Abteilungen Motor, Reise, Textilen (Möbel) und Wäsche
  • 2000 SEK: für Streitigkeiten der Abteilungen Bank, Wohnung, Boot und Versicherung

Wenn eine Streitigkeit von grundsätzlichem Interesse ist oder wenn andere besondere Gründe vorliegen, kann das Amt in der Streitigkeit entscheiden, selbst wenn die Wertgrenze unterschritten ist.

Weiter Ausnahmen

Es gibt außerdem eine Reihe anderer Ausnahmen. Gewisse Typen von Streitigkeiten werden nicht behandelt. Das sind:

  • Streitigkeiten zwischen Privatpersonen oder zwischen Unternehmerns
  • Streitigkeiten bezüglich der Dienstleistungen des Gesundheitswesens
  • Streitigkeiten bezüglichRechtsanwaltsdienstleistungen
  • Streitigkeiten bezüglich des Kaufs von Immobilien und Wohnungen
  • Streitigkeiten, die Immobilienbesichtigungen betreffen
  • Mietstreitigkeiten und Streitigkeiten mit Wohnungseigentumsgemeinschaften
  • gewisse Versicherungsstreitigkeiten
  • Streitigkeiten, die bei einem ordentlichen Gericht anhängig sind
  • Streitigkeiten, die den künstlerischen Wert oder den Sammlerwert von Kunstwerken und Antiquitäten betreffen
  • Streitigkeiten mit Unternehmern, die in Konkurs gegangen sind

Es werden in der Regel nur Streitigkeiten behandelt, bei denen der Vertrag in Schweden geschlossen wurde.

Außerdem kann das Amt Streitigkeiten abweisen, die nicht genügend untersucht werden können oder die sich im Hinblick auf das schriftliche Verfahren und die vereinfachte Bearbeitungsweise nicht für die Behandlung durch das Amt eignen. Das können z.B. Fälle sein, bei denen eine mündliche Beweisführung erforderlich ist bzw. umfangreiche oder komplizierte Fälle, die eine umfassende Sachverhaltsermittlung erfordern.

Verfahren

Das Verfahren ist ausschließlich schriftlich. Wenn eine Sache nicht aus formellen Gründen abgewiesen wird, fordert das Amt das Unternehmen auf, zur Forderung des Verbrauchers Stellung zu nehmen. Der Verbraucher hat daraufhin die Möglichkeit, sich zur Antwort des Unternehmens zu äußern. Beide Parteien haben das Recht, schriftliche Beweismittel, z.B. in Form von Verträgen oder Gutachterprotokollen, einzureichen.

Wie wird eine Streitigkeit entschieden?

Streitigkeiten werden gewöhnlich bei den Zusammenkünften der Abteilungen entschieden. Die Parteien haben nicht das Recht, an diesen Zusammenkünften teilzunehmen.

Eine Abteilung ist beschlussfähig, wenn der Vorsitzende sowie vier weitere Mitglieder anwesend sind. Eine Abteilung ist außerdem beschlussfähig, wenn der Vorsitzende und zwei weitere Mitglieder anwesend sind, soweit nicht eines der Mitglieder verlangt, dass alle vier anwesend sind.

Der Vorsitzende ist Jurist mit Berufserfahrung als Richter. Die weiteren Mitglieder kommen von verschiedenen Verbraucher- und Unternehmerverbänden.

Einfachere Fälle, oder Fälle in denen der Unternehmer nicht zur Forderung des Verbrauchers Stellung nimmt, werden von der Kanzlei entschieden.

Grenzüberschreitende Verbraucherstreitigkeiten

Ein Verbraucher, der eine Streitigkeit mit einem Gewerbetreibenden mit Sitz in einem anderen EU-Land hat, kann sich an das Europäische Verbraucherzentrum (Euroguichet oder European Consumer Centre) in seinem Heimatland wenden. Eine Liste der existierenden Europäischen Verbraucherzentren ist auf der Webseite der Europäischen Kommission zu finden. Die schwedische Beratungsstelle heißt Konsument Europa.

Die Beratungsstellen arbeiten in einem Netzwerk, EEC-Net, zusammen. Diese Zusammenarbeit hat das Ziel, den Verbrauchern einen schnellen und einfachen Zugang zu Systemen außergerichtlicher Streitbeilegung zu vermitteln. Auch Norwegen und Island sind Mitglieder dieses Netzwerkes. In Schweden prüft das Öffentliche Reklamationsamt Streitigkeiten zwischen Verbrauchern aus anderen EU-Ländern und schwedischen Gewerbetreibenden.

Im Bereich der Finanzdienstleistungen gibt es ein spezielles Netzwerk. Von schwedischer Seite gehört Konsument Europa zu diesem Netzwerk. Das Öffentliche Reklamationsamt ist das Organ, das Verbraucherstreitigkeiten auf diesem Gebiet prüft.

Konsument Europa berät außerdem in Fragen grenzüberschreitenden Internethandels.  

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